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RR 3/2026
Wahl des Vorsitzenden des Regionalrates
KI-Zusammenfassung
Am 20. Februar 2026 wählt der Regionalrat des Regierungsbezirks Köln öffentlich einen neuen Vorsitzenden. Die Wahl ist als fünfter Punkt auf der Tagesordnung vorgesehen und wird vom lebensältesten stimmberechtigten Mitglied (dem ältesten Teilnehmer nach Alter) geleitet.
Nach dem nordrhein-westfälischen Landesplanungsgesetz und der Durchführungsverordnung muss der gewählte Vorsitzende für die gesamte Wahlzeit des Regionalrates zur Verfügung stehen. Die Wahl erfolgt durch geheime Abstimmung. Im ersten Wahlgang ist gewählt, wer mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhält. Falls keine absolute Mehrheit zustande kommt, folgt unverzüglich ein zweiter Wahlgang, in dem die relative Mehrheit ausreicht. Bei Stimmengleichheit entscheidet in diesem Fall das Los (Zufallsprinzip).
Der Regionalrat ist ein zentrales Gremium für die Regionalplanung und Braunkohlenplanung im Regierungsbezirk Köln. Die Wahl des Vorsitzenden bestimmt maßgeblich die künftige Leitung und Arbeit des Rates für die gesamte Legislaturperiode.
Sitzungsvorlage RR (Wahl des Vorsitzenden des Regionalrates)
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Seite 1 von 1 Sitzungsvorlage RR - öffentlich - RR 3/2026 Dezernat Regionalplanung, Braunkohlenplanung, Geschäftsstelle Ansprechperson Frau Sengül Telefon 0221-147-4020 BEZIRKSREGIERUNG Köln Datum 30.01.2026 Beratungsfolge Termin TOP Beratungsaktion Regionalrat des Regierungsbezirks Köln 20.02.2026 5. beschließend TOP: Wahl des Vorsitzenden des Regionalrates Beschlussvorschlag: Zum / Zur Vorsitzenden des Regionalrates des Regierungsbezirkes Köln wird Herr / Frau __________________________ gewählt. Erläuterungen: Der Regionalrat wählt für die Dauer seiner Wahlzeit aus der Mitte der stimmberechtigten Mitglieder unter Leitung des lebensältesten stimmberechtigten Mitgliedes des Regionalrates ohne Ausspra- che seinen Vorsitzenden (§10 Abs.1 Landesplanungsgesetzes NRW i.V.m. § 5 Abs. 2 der Verord- nung zur Durchführung des Landesplanungsgesetzes). Gewählt ist derjenige Bewerber, für den in geheimer Abstimmung mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen abgegeben worden ist. Wird diese Mehrheit nicht erreicht, so findet in derselben Sitzung unverzüglich und in gleicher Weise ein zweiter Wahlgang statt. In diesem Wahlgang ist derjenige gewählt, der die meisten Stimmen auf sich vereinigt hat; bei Stimmengleichheit entscheidet das Los.
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- RR 3/2026
- Typ
- Sitzungsvorlage RR
- Datum
- 20.02.2026
- Erstellt
- 30.01.2026 12:41